Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherrechterichtlinie: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignete Waren; Versiegelung der Ware; Hinweis auf den Verlust des Widerrufsrechts bei Entfernung des Siegels