Markenbeschwerdeverfahren – “TIGER FOOD (Wort-Bild-Marke)/Frucht-Tiger (Unionsmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – zur Markenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Bro-Secco” – zur wirksamen Beschwerdeeinlegung durch mehrere Personen – Erfordernis der mehrfachen Entrichtung der Beschwerdegebühren – teilweise fehlende Unterscheidungskraft – teilweises Freihaltungsbedürfnis – keine Täuschungsgefahr – Benutzung kann nicht ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden