Markenbeschwerdeverfahren – “Francini (Wort-Bild-Marke)/GRANINI” – keine gesteigerte Kennzeichnungskraft durch überragende Verkehrsbekanntheit – keine Verwechslungsgefahr in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht
Markenbeschwerdeverfahren – “Francini/GRANINI” – keine gesteigerte Kennzeichnungskraft durch überragende Verkehrsbekanntheit – keine Verwechslungsgefahr in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht
Markenbeschwerdeverfahren – “Schampaqua (Wort-Bild-Marke)” – gesetzliches Benutzungsverbot – kein Verstoß gegen das bilaterale Handelsabkommen: deutsch-französischer Staatsvertrag über den Schutz von Herkunftsangaben – keine konkreten Anhaltspunkte für Feststellung der Beeinträchtigung des in der geschützten Ursprungsbezeichnung “Champagne” liegenden Werbewerts
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit des Alkoholverkaufsverbots zur Nachtzeit gem § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (juris: LÖG BW) mit Art 2 Abs 1 GG, insbesondere dem Übermaßverbot