Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung von Amtshaftungsansprüchen wegen überlanger Dauer eines Zivilprozesses – Auslegung des § 839 Abs 2 BGB durch BGH (BGHZ 187, 286) nicht zu beanstanden – fachgerichtliche Anwendung verletzt Betroffenen jedoch in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – Gegenstandswertfestsetzung
Krankenversicherung – Krankenhaus – Abrechnung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung – Zulässigkeit der Vorgaben für OPS-Kodierungen durch das DIMDI
Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der Möglichkeit zur Überprüfung der Mängelrüge durch den Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsverlangens; Rücktrittsrecht des Gläubigers bei so genannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestags gem § 3 Abs 1 StabMechG durch Gremium („Neunergremium“) gem § 3 Abs 3 StabMechG