(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts – keine Pflicht der Behörde zum Durchsuchen der Aktenbestände auf gleichartige Verfahren mit gleichfalls zurückzunehmenden Verwaltungsakten – Vier-Jahres-Frist des § 44 Abs 4 S 1 SGB 10 – Geltung auch bei möglichen Fehlverhalten der Behörde – Anknüpfung an den Zeitpunkt der tatsächlichen Rücknahme – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Darlegungsanforderungen)