Stattgebender Kammerbeschluss: Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung bzgl Rechtsschutz gegen Gewährung von Akteneinsicht an Dritte im Strafverfahren – Anhörung des Angeklagten vor Gewährung von Akteneinsicht (hier: zugunsten der Nebenklägerin und gleichzeitig einzigen Tatzeugin) geboten – Gegenstandswertfestsetzung