Voraussetzungen der Anordnung eines Berufsverbots: Missbrauch von Beruf oder Gewerbe; Verabreichen von Medikamenten zur Betäubung von Missbrauchsopfern durch einen Kinderarzt
Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Abgrenzung „Verarbeitendes Gewerbe“ von „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“