(Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs – Adressat der Prüfungsanordnung gegenüber Personengesellschaft – Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 02.2015 IV R 29/12)
Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der Entscheidungsgründe zurückbleibt; Entbehrlichkeit einer Betriebsaufgabeerklärung
(Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht – Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage – Vorliegen eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns bzw. Aufgabegewinns nach §§ 16, 34 EStG)
Gemischt veranlasste Aufwendungen eines eingetragenen Vereins – Kein Gewinnpauschalierungswahlrecht für Werbeeinnahmen für nicht steuerbegünstigte Vereine
Keine erweiterte Kürzung für zu einem Vermögensstock des Gesellschafters zur Bedeckung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gehörenden Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft