Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Mieters eines Einfamilienhauses wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung bei Angabe der Wohnadresse als Geschäftsadresse
(Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer liechtensteinischen AG – Prüfung der Zumutbarkeit – Zweck des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO bei ausländischen Domizilgesellschaften bzw. Basisgesellschaften)
Überführung eines Betriebsgrundstücks ins Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsaufgabe – Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei als Verfahrensmangel gerügter überlanger Dauer des FG-Verfahrens