Rückforderung von Herstellungsbeiträgen, Bestandskräftige Beitragsbescheide, Verzicht auf Beitragsforderungen, Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie gegen das Willkürverbot, Zahlungsverjährung
Rückforderung von Herstellungsbeiträgen, Bestandskräftige Beitragsbescheide, Verzicht auf Beitragsforderungen, Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie gegen das Willkürverbot, Zahlungsverjährung
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 – Pflicht zur Neuregelung bis 31.07.2022