Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur Festsetzung der Gewerbesteuer: Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage
(Verteilung eines Übergangsgewinns – § 163 AO – Korrekturen bei Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich – Billigkeitsentscheidung als sonstiger Verwaltungsakt – keine Bindung an Tatsachengericht bei Prüfung der Frage, ob der Inhalt einer behördlichen Erklärung einen Verwaltungsakt darstellt)
Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 – Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen