(Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht – Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage – Vorliegen eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns bzw. Aufgabegewinns nach §§ 16, 34 EStG)
Verfahrensgegenstand bei Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 € während des anhängigen Klageverfahrens – Kein Verfahrensmangel wenn frühere Vorsitzende Richterin Urteilsfassung nicht mehr persönlich unterzeichnen konnte
Restitutionsklage – Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Wiederaufnahmeklage – Entscheidung über die Verweisung bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts