(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.09.2011 IV R 44/07 – Betriebsaufspaltung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer GbR – Personelle Verflechtung – Rechtsnachfolger des Mitunternehmers als Inhaltsadressat und Bekanntgabeadressat des Feststellungsbescheids – Verfassungsmäßigkeit des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung)
Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche nach Ergehen der Entscheidung in einem Musterverfahren – Aktivierung von Forderungen – Fehlende Konkretisierung hindert Bilanzierung nicht