(Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Anfechtbarkeit von einzelnen Feststellungen – Wiederholende Verfügung – Ermessen des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Reichweite einer Steuerbegünstigung – Notwendigkeit einer Anfrage nach § 11 Abs. 3 FGO – Keine „umgekehrte“ Bindung an Entscheidungen des Wohnsitzfinanzamts)
Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an einer nur wegen ihrer gewerblichen Prägung gewerbliche Einkünfte erzielenden Grundstücksgesellschaft – Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Anteilen an vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaften
Arbeitnehmerähnliche Person – soziale Schutzbedürftigkeit – Berechnung der Entgeltobergrenze nach § 3 Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen der Deutschen Welle