(Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr – Besteuerungszeitpunkt des Anteils am laufenden Gewinn – Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO)
(Vorrangige Verrechnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG mit nicht tarifbegünstigten Veräußerungsgewinnen – Grundsatz der Meistbegünstigung – Ablehnung der Auffassung der Finanzverwaltung)
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar – § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31.03.1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können – zur Zulässigkeit tatbestandlicher Rückanknüpfungen im Steuerrecht – Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden