(Keine Minderung des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das privat veranlasste Versprechen, künftige Veräußerungserlöse teilweise der Ehefrau zuzuwenden)
(Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung – keine Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 4 Variante 3 EStG auf den physischen Goldhandel – gewerbliche Gewinne i.S. des DBA-Großbritannien – Buchführungspflicht einer Gesellschaft ausländischen Rechts – Feststellung ausländischen Rechts – Berücksichtigung von Verfahrensrügen – Wertpapiere verbriefen unkörperliches Recht – Steuerumgehung – Gewinnfeststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO und Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG)