(Namensnutzung im Konzern – Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 AStG a.F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens – Keine Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung eines gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrags)
(Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft – Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung – ordnungsgemäße Vertretung – Unterbrechung des Verfahrens)
(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 IV R 5/14 – Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel eine Personengesellschaft – Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung)
Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erfassung auch der nicht mit der Klage geltend gemachten Schadensersatzansprüche von der Hemmungswirkung; Verjährungshemmung bei Zustellung der Klageschrift „demnächst“)