(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil I R 25/10 vom 11.01.2012 – Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der französischen „societe par actions simplifiee“ (S.A.S.) – Unionsrechtsmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit – Erstattungsverfahren – Zuständigkeit – Verfahrensrechtliche Umsetzung unionsrechtlicher Anforderungen im nationalen Steuerrecht)
(Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei verdeckter Einlage – Hinzurechnung von Investmenterträgen gemäß § 8 Nr. 5 GewStG 2002 – Grenzen der regelungssystematisch angelegten wechselseitigen Korrespondenz von § 8 Abs. 1 und 2 InvStG a.F.)
Gleichheitssatz und Freistellung vom Kammerbeitrag wegen geringen Ertrages oder Gewinnes ausschließlich für Kammermitglieder, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind