Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf
(Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.10.2018 IV R 35/16 – Gewinn aus der Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten Unterschiedsbetrags unterliegt auch bei Betriebsaufgabe der Gewerbesteuer; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags)
(Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags (weitgehend inhaltsgleiche Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 25. Oktober 2018 IV R 35/16))
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.07.2018 IV R 14/16 – Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG)