Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung – Veräußerungsgewinn kein Gewerbeertrag – Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters als laufender Gewinn
(Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen – Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen – § 160 AO ist keine Schätzungsnorm)
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes an Umfang und Inhalt verfassungsrechtlichen Vorbringens im fachgerichtlichen Verfahren – hier: Zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem § 8 Nr 1 Buchst e GewStG 2008 mit Art 3 Abs 1 GG – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität