Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter Hinzurechnung von Schuld-, Miet- und Pachtzinsen gem § 8 Nr 1 Buchst a, d und e GewStG 2008 mit Art 3 Abs 1 GG – unzureichende Auseinandersetzung mit Spruchpraxis des BVerfG zu Gewerbesteuerrecht, zu Anforderungen des Gleichheitssatzes und zum gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum
(Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO – Versagung der Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG a.F. nach Aufhebung des Gewerbesteuermessbescheids)
Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache – Steuerpflicht einer politischen Partei bei Durchführung einer Rockveranstaltung mit Musikgruppen
(Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft – Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung – ordnungsgemäße Vertretung – Unterbrechung des Verfahrens)
(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 IV R 5/14 – Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel eine Personengesellschaft – Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung)