Erlass einer einstweiligen Anordnung: Überlassung einer Stadthalle zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung – Missachtung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung voraussichtlich als Verletzung von Art 8 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3, 19 Abs 4 GG zu beurteilen