Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers – Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg durch § 3 Abs 1 S 1, S 3 GießenuaUniKlinErG HE 2005 (siehe BVerfGE 128, 157) – Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro