Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens – Fortsetzung einer Zwangsversteigerung trotz Verhaftung des Schuldners während Bietzeit verletzt Betroffenen in Grundrecht auf Eigentumsschutz – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen: Verjährungshemmung bzw. -unterbrechung im Übergangsfall bei Verlust und Wiedererlangung einer Kenntnis von der Anschrift des Schuldners; Bestimmung des Verjährungsfristbeginns im Falle der Inanspruchnahme eines für Bankverbindlichkeiten einer untergegangenen GmbH bürgenden Alleingesellschafters/Geschäftsführers