Kosten der Zwangsvollstreckung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil nach Abänderung des Urteils durch das Berufungsgericht auf Grund rechtswidriger Manipulationen des Gläubigers
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Anwaltsvorbehalt für Terminsvertretung von Gläubigern in Zwangsversteigerungsverfahren – hier: Immobilienmakler als Gläubigervertreter im Zwangsversteigerungsverfahren