Zwangsvollstreckung: Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers bei Verpflichtung des Schuldners zur Gewährung von Zutritt zu einer Stromabnahmestelle und deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers; vom Gläubiger behauptete bevorstehende Widerstandshandlung des Schuldners; Widerstand durch Unterlassen; Erforderlichkeit von Mitgewahrsam des Schuldners