Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen aufgrund eines schlüssigen Sanierungskonzeptes; Kenntnis über die wesentlichen Grundlagen des Konzeptes; quotaler Verzicht auf Forderungen im Rahmen eines Sanierungsvergleichs; Mindestanforderungen an den Sanierungsplan