Nichtannahmebeschluss: Maßstäbe des BVerwG für die asylrechtliche Prüfung, ob ein Konvertit Verfolgung wegen der Religion befürchten muss, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (insoweit Bestätigung von BVerwGE 146, 67) – keine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen oder der Religionsfreiheit des Schutzsuchenden – Rechtsanwendung muss allerdings der Bedeutung des Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit in besonderem Maße Rechnung tragen – insb zu Anforderungen an Sachaufklärung und Beweiswürdigung
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte – Vereinbarkeit mit Art 4 GG)