Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes bei irrtümlicher Telefaxübermittlung einer falsch adressierten Berufungsschrift
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Rechtsmitteln gegen eine Fesselungsanordnung anlässlich der Ausführung eines Sicherungsverwahrten – teils unzureichende Substantiierung – jedoch teilweise verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Fesselungsanordnung sowie bzgl der Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunktes, in dem der Beschwerdeführer von einer Gehörsverletzung Kenntnis erlangte – ggf einfache Erklärung zur Glaubhaftmachung ausreichend