Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, Untreue und Computerbetrug: Aufstellung eines Glücksspielautomaten ohne erforderliche Bauartzulassung mit Einwilligung des Inhabers des zu betreuenden Vermögens; Unmittelbarkeit der durch Beeinflussung des Datenverarbeitungsvorgangs herbeigeführten Vermögensminderung
(Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Wesen des Glücksspiels; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerhinterziehung; Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Einzelgeldstrafen).