Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von zwei Spielhallen in einem Gebäude, Vereinbarkeit der Regelungen des GlüStV und des AGGlüStV mit dem Unionsrecht, Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Einhaltung des Anpassungskonzepts, Auflösende Bedingung bei Nichteinhaltung (zulässig), Ermessensbetätigung, Gebühren für die glückspielrechtliche Erlaubnis und die Befreiung vom Verbundverbot
Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von zwei Spielhallen in einem Gebäude, Vereinbarkeit der Regelungen des GlüStV und des AGGlüStV mit dem Unionsrecht, Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Einhaltung des Anpassungskonzepts, Auflösende Bedingung bei Nichteinhaltung (zulässig), Ermessensbetätigung, Gebühren für die glückspielrechtliche Erlaubnis und die Befreiung vom Verbundverbot
Online-Glückspiel: Kein Anspruch eines Spielers auf Rückerstattung seines Einsatzes gegen den auf Malta ansässigen Betreiber bei Teilnahme an einem Online-Casino.
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