(Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus – Verfassungsmäßigkeit von § 15b EStG)
Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell; Eigenschaft als Leistender bei Strohmanngeschäften
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der Beratungspflichtverletzung; Verjährungsbeginn bei Falschangaben über die Höhe der Rückvergütung
(Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen umsatzunabhängigem Solidarbeitrag pharmazeutischer Unternehmen an die gesetzlichen Krankenkassen – Keine Berichtigung vor Leistungserbringung)