Genehmigung des Betriebs einer Freilichtbühne unter Auflage der Personen- und Kontaktdatenerfassung wegen der Corona-Pandemie, hier: eintweiliger Rechtsschutz
Teilweise einstweilige Außervollzugsetzung des § 1 Abs 5 Satz 1 Nr 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung – Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom generellen Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen zuzulassen
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Feststellung der Zulässigkeit des Abhaltens öffentlicher Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Einhaltung konkreter Schutzmaßnahmen (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Berlin ) – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse