Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Erfordernis einer Änderungsmitteilung bei späterem Wegfall der Berufsunfähigkeit trotz Nichtabgabe eines Leistungsanerkenntnisses
Markenbeschwerdeverfahren – “N 46°N 46 DEGRÉS NORD (Wort-Bild-Marke)/66°N (IR-Bildmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
Markenbeschwerdeverfahren – “46°N (Wort-Bild-Marke)/66°N (IR-Bildmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
Markenbeschwerdeverfahren – “46°N 46 DEGRÉS NORD (Wort-Bild-Marke)/66°N (IR-Bildmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens