Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge; räumliche Nähe einer Schusswaffe; Einziehung von Bargeld für den Erwerb von Betäubungsmitteln
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts; mittelbare Einführung der belastenden Angaben über eine Vernehmungsperson