Recht auf Vergessen I – Grundrechte des GG als primärer Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Anwendung von unionsrechtlich teilharmonisiertem Fachrecht (hier: datenschutzrechtliches Medienprivileg) – Zur Reichweite des Schutzes der äußerungsrechtlichen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Gefährdungen durch die Verbreitung personenbezogener Berichte und Informationen als Teil öffentlicher Kommunikation in einem Online-Pressearchiv
Recht auf Vergessen II – Unionsgrundrechte als Kontrollmaßstab hinsichtlich der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichten Fachrechts – umfassender Grundrechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren umfasst ggf auch Gewährleistungen der Unionsgrundrechte – hier: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber – Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nach Art 7 u 8 GrCh (juris: EUGrdRCh), unternehmerischer Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art 16 EUGrdRCh), Meinungsfreiheit des Inhalteanbieters sowie Informationsinteressen der Internetnutzer