Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeitsentscheidung bzgl einer Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung – Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters) durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – Unvollständigkeit der Rspr des EuGH zu Mindestanforderungen des Art 4 GRCh (juris: EUGrdRCh) an Haftbedingungen