Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung
Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung