Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes durch das Bundesverwaltungsgericht, Zuständigkeit unterschiedlicher Verwaltungsgerichte, Antrag auf Familienzusammenführung nach der Dublin III-VO, ein Teil der Kläger in Deutschland, der andere Teil in Griechenland aufhältig
Dublin III-Verfahren: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig für eine gesunde, arbeitsfähige, nicht vulnerable und allein reisende Asylbewerberin, die nur für sich selbst verantwortlich sind
Dublin III-Verfahren: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig für eine gesunde, arbeitsfähige, nicht vulnerable und allein reisende Asylbewerberin, die nur für sich selbst verantwortlich sind
Drittstaatenverfahren: Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages als unzulässig und die Abschiebungsandrohung nach Griechenland, wo internationaler Schutz gewährt wurde