Verwaltungsrecht

Erfolgreiche Klage gegen asylrechtliche Unzulässigkeitsentscheidung (internationaler Schutz in Griechenland)

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Verwaltungsrecht

Erfolgreiche Anfechtungsklagen, (Alleinige) Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Bescheide nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG,, Lage in Griechenland für anerkannte Schutzberechtigte (hier: Vater, Mutter, 2-jähriges Kind), beachtliche Wahrscheinlichkeit einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei einer Rückkehr nach Griechenland, keine (isoliertes) Aufrechterhalten der Feststellung des Bundesamtes, in der Abschiebungsandrohung nach §§ 35, 38 AsylG, dass in den Herkunftsstaat nicht abgeschoben werden kann

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Europarecht

Rechtswidrigkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung für in Deutschland nachgeborenes Kind von in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Eltern

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Verwaltungsrecht

Rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung im Fall von in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannten Klägern

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Europarecht

Rechtswidrigkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung für in Deutschland nachgeborenes Kind von in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Eltern

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Europarecht

Zuständigkeit Griechenlands nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) i.V.m. Art. 23 Dublin III-VO für Klägerin, die eine Eheschließung im Heimatland mit einem in Deutschland anerkanntem Landsmann geltend macht, Kein Berufen auf Art. 9 Dublin III-VO im Wiederaufnahmeverfahren nach Rechtsprechung des EuGH, U.v. 2.4.2019 – C-582/17, C-583/171, Familienasyl und § 29 Abs. 1 Nr. 1a AsylG, Lage für weibliche Asylbewerber in Griechenland

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Europarecht

Unzulässiger Asylantrag wegen Zuständigkeit Griechenlands für die Durchführung des Asylverfahrens

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Europarecht

erfolgreicher Eilantrag auf Familienzusammenführung in Deutschland im Wege des Dublin-Verfahrens, Anspruch gegen die Bundesrepublik, Deutschland auf Zuständigerklärung für die Bearbeitung der Asylgesuche in Griechenland aufhältiger Antragsteller (Vater, Mutter und Geschwisterkind), deren minderjährige Söhne/Brüder, 9 und 13 Jahre alt, (Abschiebeverbote festgestellt) sich in Deutschland befinden

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