Familienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG bei Entscheidung über seine Herausgabe von Pflegeeltern an leibliche Eltern – hier: Grundrechtsverletzung bei unzureichender Berücksichtigung von Missbrauchsvorwürfen gegen leibliche Eltern und möglichen psychischen Störungen durch Bindungsabbruch

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