Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen Abkömmlings gegen die Erteilung einer Genehmigung zu einem Hofübergabevertrag
Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden Ehegatten und kein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) für ein zum Gesamtgut von Ehegatten gehörendes Grundstück