(Keine Anwendung des § 6a Satz 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG – Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 12 GrEStG nicht ernstlich zweifelhaft)
Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis durch den Außengesellschafter einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Innengesellschafter
Notarhaftung: Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist bei der Beurkundung von Verbraucherverträgen; unterlassener Hinweis auf einen wieder gelöschten Zwangsversteigerungsvermerk – gelöschter Zwangsversteigerungsvermerk