Widerruf der Zulassung eines Notars zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen wegen unterbliebener Nutzung
Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung mit einem der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden Rang dargestellt ist (§ 894 BGB) – Nichterhebung gerichtlicher Kosten nach Beschwerderücknahme