Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen in das PKH-Verfahren – hier: beabsichtigte Geltendmachung vom Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen bei Unterbringung in Gemeinschaftshaft – Gegenstandswertfestsetzung