Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ ) mit Art 23 Abs 1 S 3 GG iVm Art 79 Abs 2 GG unvereinbar und nichtig – “Recht auf Demokratie” (Art 38 Abs 1 S 1, Art 20 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 79 Abs 3 GG) vermittelt rügefähiges Recht auf Einhaltung der Formen der Art 23 Abs 1 S 2, S 3 GG Art 79 Abs 2 GG bei Übertragung von Hoheitsrechten (formelle Übertragungskontrolle) – EUEPatGÜbk als “vergleichbare Regelung” iSd Art 23 Abs 1 S 3 GG – Übertragung von Rechtsprechungsaufgaben als inhaltliche Änderung des GG – Sondervotum: Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis insgesamt unzulässig
Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG – Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen Fristversäumnis (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) sowie mangelnder Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß – Eingriff in Religionsfreiheit (Art 4 Abs 1 GG) und Ausbildungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) gerechtfertigt – normatives Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit der Betroffenen einerseits und kollidierenden Rechtsgütern (weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, negative Religionsfreiheit Dritter) – Sondervotum zur Begründung und zum Ergebnis: Kopftuchverbot insb nicht verhältnismäßig
Recht auf Vergessen I – Grundrechte des GG als primärer Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Anwendung von unionsrechtlich teilharmonisiertem Fachrecht (hier: datenschutzrechtliches Medienprivileg) – Zur Reichweite des Schutzes der äußerungsrechtlichen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Gefährdungen durch die Verbreitung personenbezogener Berichte und Informationen als Teil öffentlicher Kommunikation in einem Online-Pressearchiv
Recht auf Vergessen II – Unionsgrundrechte als Kontrollmaßstab hinsichtlich der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichten Fachrechts – umfassender Grundrechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren umfasst ggf auch Gewährleistungen der Unionsgrundrechte – hier: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber – Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nach Art 7 u 8 GrCh (juris: EUGrdRCh), unternehmerischer Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art 16 EUGrdRCh), Meinungsfreiheit des Inhalteanbieters sowie Informationsinteressen der Internetnutzer