Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffenen umgangsrechtlichen Entscheidungen ua aufgrund unzureichenden einzelfallbezogenen Ausführungen zur Kindeswohlgefährdung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffenen umgangsrechtlichen Entscheidungen ua aufgrund unzureichenden einzelfallbezogenen Ausführungen zur Kindeswohlgefährdung
Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden