Nichtannahme einer wegen Begründungsmängeln offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ablehnung der Beistandszulassung mangels Sachdienlichkeit
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1 und 14 der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (juris: CoronaVV BE 3) vom 22.03.2020 wegen Subsidiarität unzulässig – Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage gem § 43 VwGO sowie eines Antrags nach § 123 Abs 1 VwGO
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung des Resozialisierungsinteresses und insb familiärer Belange bei der Ermessensentscheidung über die Verlegung eines Häftlings (§ 8 Abs 1 StVollzG) – besondere Bedeutung von Art 6 Abs 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm auch im Haftvollzug – hier: mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde