Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Rückführung von Kindern gem Art 12 HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) – mangelnde Alleinvertretungsbefugnis der Mutter nach maßgeblichem argentinischem Zivilrecht – Zudem unzureichende Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtannahme einer unter erheblichen Begründungsmängeln leidenden Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde beleidigenden und unsachlichen Inhalts durch eine Rechtsanwältin
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz offensichtlicher Abweichung von der Rspr des BVerfG