Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen an die gerichtlichen Untersagung einer Äußerung als “Schmähkritik” – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch zivilgerichtliches Unterlassungsurteil bei ungerechtfertigter Bejahung des Vorliegens von Schmähkritik durch Äußerung in öffentlichem Kontext – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen zivilgerichtliche Rspr zur sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers bei möglicher Täterschaft von Familienmitgliedern – keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens aus Art 6 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von zentralem Parteivortrag in einem Zivilverfahren